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Gilt für: Fahrzeuge mit Rücksitzbank mit Zulassung als Kindersitz Gruppe 3
Rücksitzbank
Kinder ab etwa 7 Jahren und einer Körpergröße ab ca. 1,30 m bis 1,45 m werden am besten auf der Rücksitzbank befördert.
Ob die Rücksitzbank Ihres Fahrzeuges als Kindersitz der Gruppe 3 geprüft und nach ECE-R 44 Norm zugelassen ist, erkennen Sie an einem Etikett an der Rücksitzbank Abb. 178►. Das Kind wird ohne Kindersitz nur mit dem normalen Dreipunkt-Sicherheitsgurt angeschnallt.
ACHTUNG
- Der Schultergurt muss möglichst mittig über das Schlüsselbein verlaufen und gut am Oberkörper anliegen. Er darf nicht am oder über den Hals verlaufen. Der Beckengurt muss über das Becken verlaufen und darf nicht über den Bauch oder den Unterleib verlaufen. Er muss fest anliegen. Ziehen Sie das Gurtband gegebenenfalls etwas nach.
- Auf den Sitzplätzen der zweiten Sitzreihe dürfen nur Personen bis zu einer Körpergröße von 1,45 m befördert werden Link►. Größere Personen können beim Schließen der Gepäckraumklappe oder im Falle eines Unfalls schwere Kopfverletzungen erleiden. Achten Sie immer auf die hinteren Insassen beim Schließen der Gepäckraumklappe.