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Insassen auf den Rücksitzen müssen bestimmte Kriterien erfüllen.
ACHTUNG
- Auf der hinteren Sitzbank dürfen nur Personen bis zu einer Körpergröße von 1,45 m befördert werden.
- Gleichzeitig darf der Mindestabstand zwischen Kopf und Heckscheibe, bei aufrechtem Sitzen, von 2,5 cm nicht unterschritten werden. Größere Personen können beim Schließen der Gepäckraumklappe oder im Falle eines Unfalls schwere Kopfverletzungen erleiden. Achten Sie immer auf die hinteren Insassen beim Schließen der Gepäckraumklappe.
- Auf die Gepäckraumabdeckung dürfen keine schweren, harten Gegenstände abgelegt werden - sie gefährden beim Öffnen der Gepäckraumklappe oder beim plötzlichen Bremsen die Fahrzeuginsassen.