Gilt für Fahrzeuge: mit Nachtsichtassistenten
Der Nachtsichtassistent kann Fußgänger erkennen, die sich zwischen etwa 15 m und 90 m im Erkennungsbereich vor dem Fahrzeug befinden. Ein erkannter Fußgänger wird bei eingeschaltetem Abblendlicht und bei Dunkelheit innerhalb der Systemgrenzen Link durch eine gelbe Markierung hervorgehoben Abb.1. Wenn das Bild des Nachtsichtassistenten durch eine andere Anzeige (z. B. Navigation) überblendet wird, erscheint das Symbol im Reiter Abb.2.
Hinweis
Wenn bei eingeschaltetem Nachtsichtassistenten das Bild nicht angezeigt wird, können Sie es mit den Tasten des Multifunktionslenkrads aufrufen Link