- Abb.1 Fahrzeugfront: Nachtsichtkamera
Gilt für Fahrzeuge: mit Nachtsichtassistenten
In den folgenden Situationen kann die Funktion des Nachtsichtassistenten eingeschränkt sein:
- bei schlechter Sicht, z. B. durch Schnee, Regen, Nebel oder starke Gischt
- bei verschmutzter Nachtsichtkamera.
Achten Sie darauf, dass die Nachtsichtkamera Abb.1 nicht durch Aufkleber, Ablagerungen oder ähnliches verdeckt wird, da diese die Funktion des Nachtsichtassistenten beeinträchtigen können. Hinweise zur Reinigung Link.
Die Fußgängererkennung des Systems ist abhängig vom Temperaturunterschied zwischen der Person und dem Hintergrund. Ist der Unterschied zu gering, können Personen nicht mehr erkannt werden. Ab einer Umgebungstemperatur von etwa 25 °C und bei Helligkeit wird daher die Fußgängermarkierung deaktiviert.
ACHTUNG!
Achten Sie auch bei eingeschaltetem Nachtsichtassistenten auf das Verkehrsgeschehen und das Fahrzeugumfeld. Die Verantwortung und die richtige Einschätzung der Verkehrssituation liegt stets beim Fahrer.
- Der Nachtsichtassistent kann nur vor Personen warnen, die sich im Sichtbereich der Infrarotkamera befinden. Der Sichtbereich entspricht dem Bild im Display des Kombiinstruments.
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Personen können vom Nachtsichtassistenten nicht als solche erkannt und hervorgehoben werden, wenn
- sie nicht in aufrechter Haltung sind, z. B. sitzen, hocken oder liegen und/oder
- die Silhouette im Display unvollständig oder unterbrochen erscheint, z. B. weil die Person durch ein parkendes Fahrzeug teilweise verdeckt ist - Unfallgefahr!
Hinweis
- Die Markierung erkannter Fußgänger und die Fußgängerwarnung beschränken sich auf Objekte, die als Fußgänger erkannt wurden. Tiere werden vom System nicht hervorgehoben. Auch wenn Form und Wärmeabstrahlung jedes erkannten Objekts ausgewertet werden, gibt es Systemgrenzen und Fehlwarnungen sind nicht ausgeschlossen.
- Aus technischen Gründen bleibt das Bild in bestimmten Intervallen für Sekundenbruchteile stehen.