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Insassen auf den Rücksitzen müssen bestimmte Kriterien erfüllen.
ACHTUNG
- Die hintere Sitzbank ist nur für Personen bis ca. 1,45 m geeignet.
- In jedem Fall, darf der Mindestabstand zwischen Kopf und Heckscheibe, bei aufrechtem Sitzen, von 2,5 cm nicht unterschritten werden. Größere Personen können beim Schließen der Gepäckraumklappe oder im Falle eines Unfalls schwere Kopfverletzungen erleiden. Achten Sie immer auf die hinteren Insassen beim Schließen der Gepäckraumklappe.
- Auf die Gepäckraumabdeckung dürfen keine schweren, harten Gegenstände abgelegt werden - sie gefährden beim Öffnen der Gepäckraumklappe oder beim plötzlichen Bremsen die Fahrzeuginsassen.