- Abb. 1 Xenon-Scheinwerfer: Übersicht linke Fahrzeugseite
- Abb. 2 LED-Heckleuchte: Glühlampen im Seitenteil und in der Gepäckraumklappe
Eine Glühlampe darf nur durch eine Glühlampe gleicher Ausführung ersetzt werden. Die Bezeichnung steht auf dem Lampensockel.
Beschrieben ist immer der Glühlampenwechsel auf der linken Seite. Der Glühlampenwechsel ist auf der rechten Seite sinngemäß durchzuführen.
Xenon-Scheinwerfer*
An den Xenon-Scheinwerfern Abb. 1 können folgende Glühlampen selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) |
Ausführung |
---|---|
-1- Blinklicht |
PWY 24 W |
-2- Abbiegelicht* |
55 W (H7) |
LED-Heckleuchten*
An den Heckleuchten Abb. 2 kann die folgende Glühlampe selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) |
Ausführung |
---|---|
-3- Rückfahrlicht
(Seitenteil) |
W 16 W |
Die Leuchte in der Gepäckraumklappe ist wartungsfrei.