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Eine Glühlampe darf nur durch eine Lampe gleicher Ausführung ersetzt werden. Die Bezeichnung steht auf der Glühlampe.
Beschrieben ist immer der Glühlampenwechsel der linken Heckleuchte. Der Glühlampenwechsel ist an der rechten Heckleuchte sinngemäß durchzuführen.
Im Stoßfänger Abb. 358► können folgende Glühlampen gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) | Ausführung |
-1- Blinklicht | W16W |
-2- Brems-/Schlusslicht | W16W |
-3- Rückfahrlicht | W16W |
-4- Nebelschlusslicht | W16W |