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Gilt für: Fahrzeuge mit Nachtsichtassistenten
Der Nachtsichtassistent kann innerhalb der Systemgrenzen Fußgänger und Wildtiere erkennen, die sich zwischen etwa 10 m und 90 m im Erkennungsbereich vor dem Fahrzeug befinden. Erkannte Fußgänger oder Wildtiere werden bei eingeschaltetem Abblendlicht und bei Dunkelheit innerhalb der Systemgrenzen Link► durch eine gelbe Markierung hervorgehoben Abb. 162►. Die Tiererkennung ist innerhalb bebautem Gebiet nicht aktiv. Es werden nur größere Wildtiere wie z. B. Rot- oder Rehwild vom System erkannt.