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Aufgrund von landesspezifischen Ausstattungen und Messverfahren können die Werte für einige Märkte abweichen.
Beachten Sie, dass die Angaben in den Fahrzeugpapieren stets Vorrang haben.
Fahrleistungen
Die Fahrleistungswerte wurden ohne fahrleistungsmindernde Ausstattungen wie z. B. Schmutzfänger, extreme Breitreifen ermittelt.
Leergewicht
Für Europa und weitere Märkte gilt: Leergewicht mit Fahrer (75 kg) nach Verordnung 1230/2012.
Für den Markt China gilt: Leergewicht ohne Fahrer nach GB-Standard 1589.
Zulässige Anhängelasten1)
Für Europa und weitere Märkte gilt: Zulässige Anhängelasten nach Verordnung 1230/2012.
Zulässige Stützlast1)
Die maximal zulässige Stützlast der Anhängerdeichsel auf dem Kugelkopf der Anhängevorrichtung beträgt:
- 115 kg (bei Fahrzeugen mit Stahlfahrwerk)
- 140 kg (bei Fahrzeugen mit Luftfederung)
Im Interesse der Fahrsicherheit empfehlen wir, die maximal zulässige Stützlast immer auszunutzen. Eine zu geringe Stützlast beeinträchtigt das Fahrverhalten des Gespannes.
Kann die maximal zulässige Stützlast nicht eingehalten werden (z. B. bei kleinen oder leichten Anhängern), ist mindestens 4% der tatsächlichen Anhängelast (Einachsanhänger oder Tandemachsanhänger mit einem Achsabstand weniger als 1,0 m) als Stützlast gesetzlich vorgeschrieben.
Erläuterung zu den folgenden Tabellen
1) Der Wert in der eckigen Klammer gilt für Fahrzeuge mit 3 Sitzreihen, der Wert vor der Klammer gilt für Fahrzeuge mit 2 Sitzreihen.
2) Die angegebenen Anhängelasten gelten nur für Fahrzeuge mit werkseitig ausgerüsteter Anhängevorrichtung. Anhängevorrichtung für den Markt China nicht verfügbar.
3) Der Wert in der Klammer gilt für Fahrzeuge mit Luftfederung, der Wert vor der Klammer gilt für Fahrzeuge mit Stahlfahrwerk.
4) Dieser Motor wird in einigen Märkten mit abweichender Leistung angeboten (siehe Fahrzeugpapiere). Die Fahrleistungen können geringfügig abweichen.