Sendefunkgeräte
Für den Betrieb von Funkgeräten im Fahrzeug ist eine Außenantenne erforderlich. Nur mit einer Außenantenne wird die optimale Reichweite der Geräte erreicht.
Der nachträgliche Einbau von Sendefunkgeräten in das Fahrzeug ist generell genehmigungspflichtig und kann Auswirkungen auf die Fahrzeug-Typgenehmigung haben. Unter Umständen erlischt dadurch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Über die Möglichkeiten des Einbaus und des Betriebs von Sendefunkgeräten können Sie sich bei Ihrem Fachbetrieb informieren.
Geschäftsausrüstung
Der nachträgliche Einbau von Geräten aus dem Bereich der Wohn- und Geschäftsausrüstung in das Fahrzeug ist gestattet, solange diese keinen Einfluss auf die unmittelbare Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug nehmen können. Die Geräte müssen mit einem -Kennzeichen versehen sein. Nachträglich eingebaute Geräte, die die Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug beeinflussen können, müssen dagegen immer eine Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge besitzen und mit einem e-Kennzeichen versehen sein.
- Ein unbefestigtes oder nicht richtig befestigtes Funkgerät kann bei einem plötzlichen Fahr- oder Bremsmanöver sowie bei einem Unfall durch den Fahrzeuginnenraum geschleudert werden und Verletzungen verursachen.
- Funkgerät während der Fahrt immer ordnungsgemäß und außerhalb der Airbagentfaltungsbereiche befestigen oder sicher verstauen.
- Im Fahrzeuginnenraum betriebene Mobiltelefone oder Funkgeräte ohne bzw. mit falsch installierter Außenantenne können durch überhöhte elektromagnetische Felder gesundheitliche Schäden verursachen.
VORSICHT
Beim Betreiben eines Funkgeräts ohne Anschluss an eine Außenantenne können im Fahrzeug die Grenzwerte für elektromagnetische StRAHlung überschritten werden. Das gilt auch bei einer nicht ordnungsgemäß installierten Außenantenne.
- Funkgerät im Fahrzeug nur mit ordnungsgemäß angeschlossener Außenantenne betreiben.
Hinweis
Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften sowie die Anweisungen und Betriebshinweise in den Bedienungsanleitungen der Funkgeräte.