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Gilt für: Fahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern
Eine Glühlampe darf nur durch eine Glühlampe gleicher Ausführung ersetzt werden. Die Bezeichnung steht auf dem Lampensockel.
Beschrieben ist immer der Glühlampenwechsel des linken Scheinwerfers. Der Glühlampenwechsel ist am rechten Scheinwerfer sinngemäß durchzuführen.
Xenon-Scheinwerfer
Bei Fahrzeugen mit Xenon-Scheinwerfern Abb. 346► können folgende Glühlampen selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) | Ausführung |
-1- Blinklicht | PWY 24 W |
-2- Allwetterlicht | H7 (55 W) |