Sofern nicht anders gekennzeichnet bzw. gesondert aufgeführt, gelten die technischen Daten für serienmäßig ausgestattete Fahrzeuge in Deutschland. Bei Sonderfahrzeugen und Fahrzeugen für andere Länder können diese Werte abweichen.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben in den Fahrzeugpapieren stets Vorrang haben.
Motordaten
Die Werte der Motorleistung sind gemäß EU-Richtlinien ermittelt.
Fahrleistungen
Die Fahrleistungswerte wurden ohne fahrleistungsmindernde Ausstattungen wie z. B Schmutzfänger, extreme Breitreifen ermittelt.
Gewichte
Die Werte (Leergewicht nach EU-Richtlinie 92/21/EWG in der gegenwärtig geltenden Fassung) gelten für das Fahrzeug mit zu 90% gefülltem Tank, ohne Sonderausstattungen. In den angegebenen Werten sind 75 kg für Fahrer und Gepäck enthalten.
Bei Anhängebetrieb kann das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden:
- bei Fahrzeugen mit zwei Sitzreihen um 70 kg (beim 4.2 TDI um 15 kg)
- bei Fahrzeugen mit drei* Sitzreihen um 100 kg (beim 4.2 TDI um 55 kg)
Bei Anhängebetrieb kann die zulässige Hinterachslast überschritten werden:
- bei Fahrzeugen mit zwei Sitzreihen um 120 kg (beim 3.0 mit 245 kW um 100 kg)
- bei Fahrzeugen mit drei* Sitzreihen um 120 kg (beim 3.0 mit 245 kW um 130 kg)
Zulässige Anhängelasten
Die zulässigen Anhängelasten werden nach EU-Richtlinie 92/21/EWG (in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt.
Die Angaben für Anhänger mit Bremse bei Steigungen bis 8% gelten grundsätzlich für eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (auch für Länder mit höherem Tempolimit für Gespanne).
Die Angaben für Anhänger mit Bremse bei Steigungen bis 12% und für Zuggewicht bei Steigungen bis 12% gelten für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Falls in einigen Ländern eine höhere Geschwindigkeit zulässig ist, dürfen 100 km/h trotzdem nicht überschritten werden.
Zulässige Stützlast
Die maximal zulässige Stützlast der Anhängerdeichsel auf dem Kugelkopf der Anhängevorrichtung beträgt:
- bei Fahrzeugen mit zwei Sitzreihen 140 kg
- bei Fahrzeugen mit drei* Sitzreihen 130 kg
- beim V12 TDI 120 kg
Im Interesse der Fahrsicherheit empfehlen wir, die maximal zulässige Stützlast immer auszunutzen. Eine zu geringe Stützlast beeinträchtigt das Fahrverhalten des Gespannes.
Kann die maximal zulässige Stützlast nicht eingehalten werden (z. B. bei kleinen oder leichten Anhängern), ist mindestens 4% der tatsächlichen Anhängelast (Einachsanhänger oder Tandemachsanhänger mit einem Achsabstand weniger als 1,0 m) als Stützlast gesetzlich vorgeschrieben.
Erläuterung zu den folgenden Tabellen
1) Gilt für Fahrzeuge mit adaptive air suspension.
2) Die angegebenen Anhängelasten gelten nur für Fahrzeuge mit werkseitig ausgerüsteter Anhängevorrichtung.
3) Dieser Motor wird in einigen Märkten mit reduzierter Leistung angeboten (siehe Fahrzeugpapiere). Die Fahrleistungen können geringfügig abweichen.