Lassen Sie sich vor dem Kauf von Zubehör und Ersatzteilen von einem Fachbetrieb beraten. Wir empfehlen Ihnen, alle Arbeiten in Audi Betrieben mit Audi Original Teilen durchführen zu lassen und Audi Zubehör zu verwenden.
Für andere Erzeugnisse können wir die Zuverlässigkeit und Eignung nicht beurteilen und auch nicht dafür einstehen – auch wenn eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Technischen Prüf- und Überwachungsverein oder eine behördliche Genehmigung vorliegen sollte.
Nachträglich eingebaute Geräte, die unmittelbar die Kontrolle des Fahrzeugs beeinflussen, müssen ein e-Kennzeichen tragen (Genehmigungszeichen der Europäischen Union) und für das Fahrzeug freigegeben sein. Zu solchen Geräten gehört z. B. eine Geschwindigkeitsregelanlage.
Zusätzlich angeschlossene elektrische Geräte, die nicht der unmittelbaren Kontrolle des Fahrzeugs dienen, müssen ein
-Kennzeichen tragen (Konformitätserklärung der Hersteller in der Europäischen Union). Zu solchen Geräten gehören z. B. Kühlboxen, Computer oder Ventilatoren.
ACHTUNG
- Der Einsatz von nicht zugelassenem Zubehör oder falschen Ersatzteilen kann Fahrzeugschäden verursachen – Unfallgefahr!
- Befestigen Sie niemals Zubehör wie z. B. Telefonhalterungen oder Getränkehalter auf Airbag-Abdeckungen oder im Wirkungsbereich der Airbags – Verletzungsgefahr bei einer Airbag-Auslösung!
- Verwenden Sie am vorderen Stoßfänger keine Kennzeichenhalterungen, die von der ab Werk eingebauten Halterung abweicht, und bauen Sie keine zusätzlichen Halterungen an.
VORSICHT
Für den Betrieb von Sendefunkgeräten im Fahrzeug ist eine ordnungsgemäß installierte Außenantenne erforderlich. Andernfalls kann die erhöhte elektromagnetische StRAHlung zu Funktionsstörungen im Fahrzeug führen. Beachten Sie die jeweiligen länderspezifischen Vorschriften sowie die Anweisungen des Herstellers der Sendefunkgeräte.