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Es dürfen nur Kindersitze benutzt werden, die amtlich zugelassen und für das Kind geeignet sind.
Für Kindersitze gelten in der Europäischen Union die Regelungen ECE-R 44 oder ECE-R 1291). Beide Regelungen sind parallel gültig. Nach diesen Normen geprüfte Kindersitze haben meistens ein orangefarbenes Etikett am Kindersitz. Auf diesem Etikett finden Sie z. B. Angaben zur Gewichtsgruppe, ISOFIX-Größenklasse und Zulassungskategorie des Kindersitzes.
Kindersitze nach Gewichtsgruppen
- Kindersitze nach Gruppe 0 und 0+: In diesen Gruppen (bis 13 kg) sind rückwärtsgerichtete Babyschalen am besten geeignet. Wir empfehlen: Audi Babyschale optional mit ISOFIX Basis.
- Kindersitze nach Gruppe 1: In dieser Gruppe (9 bis 18 kg) sind rückwärts- oder vorwärtsgerichtete Kindersitze mit integriertem Gurtsystem am besten geeignet. Befördern Sie Kinder so lange wie möglich rückwärtsgerichtet. Wir empfehlen: Audi Kindersitz mit ISOFIX Basis.
- Kindersitze nach Gruppe 2 und 3: In diesen Gruppen (15 bis 36 kg) sind Kindersitze mit Rückenlehne in Verbindung mit den Sicherheitsgurten am besten geeignet. Wir empfehlen: Audi Kindersitz youngster plus.
Kindersitze nach Zulassungskategorien
Kindersitze können die Zulassungskategorie universal, semi-universal, fahrzeugspezifisch (alle nach Regelung ECE-R 44) oder i-Size (nach Regelung ECE-R 129) haben.
- Universal: Kindersitze mit Zulassung universal sind für den Einbau in allen Fahrzeugen zugelassen. Eine Typenliste ist nicht erforderlich. Bei Universal-Zulassung für ISOFIX ist der Kindersitz zusätzlich mit Top Tether zu befestigen.
- Semi-universal: Eine Zulassung semi-universal erfordert Sicherheitsvorrichtungen zur Befestigung des Kindersitzes, die zusätzliche Tests erfordern. Kindersitze mit der Zulassung semi-universal besitzen eine Typenliste, in der Ihr Fahrzeug enthalten sein muss.
- Fahrzeugspezifisch: Eine fahrzeugspezifische Zulassung erfordert für jedes Fahrzeug-Modell separat einen dynamischen Test des Kindersitzes im Fahrzeug. Kindersitze mit der Zulassung fahrzeugspezifisch besitzen ebenfalls eine Typenliste.
- i-Size: Kindersitze mit Zulassung i-Size müssen den in der Regelung ECE-R 129 vorgeschriebenen Anforderungen hinsichtlich Einbau und Sicherheit entsprechen. Welche Kindersitze für Ihr Fahrzeug nach i-Size zugelassen sind, erfahren Sie beim Kindersitzhersteller.
- Rückwärtsgerichtete Kindersitze: Befestigen Sie auf dem Beifahrersitz niemals einen Kindersitz, in dem das Kind mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzt, wenn der Beifahrer-Airbag eingeschaltet ist – Lebensgefahr! Sollte es in Ausnahmefällen notwendig sein, ein Kind auf dem Beifahrersitz mitzunehmen, schalten Sie den Beifahrer-Airbag ab* Link►.
- Vorwärtsgerichtete Kindersitze: Die Rückseite des Kindersitzes sollte möglichst vollständig an der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes anliegen. Wenn die hintere Kopfstütze des Fahrzeugs bei der Kindersitzmontage hinderlich ist, verstellen Sie sie oder bauen Sie sie aus Link►. Wenn Sie den Kindersitz wieder entfernen, bauen Sie die Kopfstütze sofort wieder ein. Stellen Sie die Kopfstütze für den Fahrgast richtig ein. Das Fahren mit ausgebauten oder nicht richtig eingestellten Kopfstützen erhöht das Risiko schwerer Verletzungen.
- Gruppe 2 und 3: Der Schultergurt muss möglichst mittig über das Schlüsselbein des Kindes verlaufen und gut am Oberkörper anliegen. Er darf nicht am oder über den Hals verlaufen. Der Beckengurt muss über das Becken verlaufen und darf nicht über den Bauch oder den Unterleib verlaufen. Er muss fest anliegen. Ziehen Sie das Gurtband gegebenenfalls etwas nach.
- Wechseln Sie so spät wie möglich in die nächsthöhere Kindersitzgruppe.
Hinweis
Wir empfehlen Kindersitze aus dem Audi Original-Zubehörprogramm: Homepage: www.audi.com.