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Gilt für: Fahrzeuge mit Komfortschlüssel und sensorgesteuerter Gepäckraumklappe
Sie können die Gepäckraumklappe mit einer Fußgeste öffnen/schließen.
Voraussetzungen: Sie tragen Ihren Fahrzeugschlüssel bei sich. Sie stehen mittig hinter der Gepäckraumklappe. Der Abstand zum Fahrzeugheck sollte etwa 20 cm betragen. Die Zündung ist ausgeschaltet. Achten Sie auf einen sicheren Stand.
- Bewegen Sie Ihren Fuß in einem Schwung unter dem Stoßfänger vor und zurück Abb. 35►. Berühren Sie ihn dabei nicht. Wenn das System die Bewegung erkannt hat, öffnet/schließt sich die Gepäckraumklappe.
Die Gepäckraumklappe öffnet/schließt sich nur, wenn Sie die Bewegung wie beschrieben ausführen. Dadurch wird verhindert, dass sich die Gepäckraumklappe bei ähnlichen Bewegungen öffnet/schließt, z. B. wenn Sie zwischen Fahrzeugheck und Garagentor entlanggehen.
Das Schließen der Gepäckraumklappe wird durch ein Warnsignal angekündigt und kann unterbrochen werden, indem die beschriebene Bewegung erneut ausgeführt wird.
Das Fahrzeug wird beim Schließen mit Fußgeste nicht verriegelt.
Allgemeine Hinweise
In einigen Situationen ist die Funktion des Systems eingeschränkt oder vorübergehend nicht verfügbar. Dies ist z. B. der Fall, wenn:
- die Gepäckraumklappe unmittelbar davor geschlossen oder geöffnet wurde.
- Sie nah an einer Hecke parken und sich deren Äste über längere Zeit unter dem Fahrzeug bewegen.
- Sie Ihr Fahrzeug z. B. mit einem Hochdruckreiniger oder in einer Waschstraße reinigen.
- es stark regnet.
- der Stoßfänger stark verschmutzt ist z. B. nach Fahrten auf salzgestreuten Straßen.
- das Funksignal des Fahrzeugschlüssels durch andere Sender z. B. Mobiltelefone, Fernbedienungen gestört wird.
- (Gilt für: Fahrzeuge mit Diebstahlwarnanlage: ) Bei von außen abgeschlossenem Fahrzeug mit eingeschaltetem Safelock* dürfen keine Personen - vor allem keine Kinder - im Fahrzeug zurückbleiben, weil sich die Türen und Fenster von innen nicht mehr öffnen lassen Link►. Verriegelte Türen erschweren Helfern im Notfall in das Fahrzeuginnere zu gelangen - Lebensgefahr!
- Schließen Sie niemals unachtsam oder unkontrolliert die Gepäckraumklappe. Dadurch können Sie sich selbst oder anderen Personen trotz Kraftbegrenzung ernste Verletzungen zufügen!
- Stellen Sie immer sicher, dass sich niemand im Funktionsbereich der Gepäckraumklappe, insbesondere im Bereich der Scharniere und der oberen und unteren Kante der Gepäckraumklappe befindet - Gefahr von Quetschverletzungen!
- Fahren Sie nie mit angelehnter oder gar offener Gepäckraumklappe, da sonst Abgase in den Innenraum gelangen können - Vergiftungsgefahr!
- Befindet sich ein montierter Gepäckträger z. B. Fahrradträger an der Gepäckraumklappe, kann sich unter Umständen die Gepäckraumklappe nicht ganz öffnen, bzw. eine geöffnete Gepäckraumklappe durch das zusätzliche Gewicht selbständig absenken. Deshalb muss die geöffnete Gepäckraumklappe zusätzlich abgestützt oder vorher das Ladegut vom Gepäckträger genommen werden - Verletzungsgefahr!