- Abb. 1 Halogen-Scheinwerfer: Übersicht linke Fahrzeugseite
- Abb. 2 Xenon-Scheinwerfer: Übersicht linke Fahrzeugseite
Eine Glühlampe darf nur durch eine Glühlampe gleicher Ausführung ersetzt werden. Die Bezeichnung steht auf dem Lampensockel.
Beschrieben ist immer der Glühlampenwechsel des linken Scheinwerfers. Der Glühlampenwechsel ist am rechten Scheinwerfer sinngemäß durchzuführen.
Halogen-Scheinwerfer
Bei Fahrzeugen mit Halogen-Scheinwerfern Abb. 1 können folgende Glühlampen selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) |
Ausführung |
---|---|
-1- Blinklicht |
PSY 24 W |
-2- Fernlicht |
55 W (H7) |
-3- Stand-/Tagfahrlicht |
P 13 W |
-4- Tagfahrlicht |
P 13 W |
-5- Abblendlicht |
55 W (H7) |
-6- Nebelscheinwerfer1) |
55 W (H11) |
Xenon-Scheinwerfer*
Bei Fahrzeugen mit Xenon-Scheinwerfern Abb. 2 können folgende Glühlampen selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) |
Ausführung |
---|---|
-7- Blinklicht |
PSY 24 W |
-8- Abbiegelicht* |
55 W (H7) |
-9- Nebelscheinwerfer1) |
55 W (H11) |
1) Bei einigen Modellausführungen weicht das Aussehen der Blende um den Nebelscheinwerfer von der Abbildung ab.