Das Kühlmittel sorgt für die Kühlung des Motors. Der Anteil des Kühlmittelzusatzes ist entscheidend für den Frostschutz des Kühlmittels im Winter.
Das Motorkühlsystem Ihres Fahrzeugs ist werkseitig mit einem Dauer-Kühlmittel gefüllt, das nicht gewechselt zu werden braucht. Das Kühlmittel ist eine Mischung aus Wasser und dem Kühlmittelzusatz, G12++. Es handelt sich um ein Frostschutzmittel auf Glykolbasis mit Zusätzen für den Korrosionsschutz.
Kühlmittelzusatz
Der Anteil des Kühlmittelzusatzes ist abhängig von den klimatischen Einsatzbedingungen des Fahrzeugs. Ist der Frostschutzanteil im Kühlmittel zu gering, kann das Kühlmittel einfrieren und somit zum Versagen des Kühl- und Heizkreislaufes führen.
Werkseitig ist bereits der Anteil des Kühlmittelzusatzes den klimatischen Einsatzbedingungen des Fahrzeugs angepasst.
Normalerweise beträgt das Mischungsverhältnis 60% Wasser und 40% Kühlmittelzusatz. Diese Mischung bietet nicht nur einen Frostschutz bis ‐25 °C, sondern sie schützt auch vor allem die Metallteile im Kühlsystem vor Korrosion. Außerdem verhindert sie Kalkansatz und erhöht den Siedepunkt des Kühlmittels deutlich.
Warme Länder
Die Konzentration des Kühlmittels darf auch in der warmen Jahreszeit bzw. in wärmeren Ländern nicht durch Nachfüllen von Wasser verringert werden. Der Anteil des Kühlmittelzusatzes darf nicht unter 40% liegen.
Kalte Länder
Ist aus klimatischen Gründen ein stärkerer Frostschutz erforderlich, kann der Anteil des Kühlmittelzusatzes, G12++ erhöht werden. Ein Anteil von 60% bietet einen Frostschutz bis etwa ‐40 °C. Der Anteil des Kühlmittelzusatzes darf jedoch nicht über 60% liegen, da sich sonst der Frostschutz wieder verringert. Außerdem verschlechtert sich dann die Kühlwirkung.
Fahrzeuge für Länder mit kaltem Klima (z. B. Schweden, Norwegen, Finnland) erhalten bereits werkseitig einen Frostschutz bis etwa ‐35 °C. Der Anteil des Kühlmittelzusatzes sollte in diesen Ländern bei mindestens 50% liegen.
Vorsicht!
- Lassen Sie vor Beginn des Winters prüfen, ob der Kühlmittelzusatz in Ihrem Fahrzeug den klimatischen Bedingungen des Einsatzgebietes entspricht. Dies gilt besonders, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine kältere Klimazone fahren. Lassen Sie ggf. den Frostschutzanteil den Klimabedingungen entsprechend auf 50% bis 60% erhöhen.
- Als Kühlmittelzusatz darf nur G12++, ein Zusatz nach Spezifikation „TL 774 G“, verwendet werden. Andere Kühlmittelzusätze können vor allem die Korrosionsschutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Die dadurch entstehenden Schäden können zu Kühlmittelverlust und in der Folge zu schwerwiegenden Motorschäden führen.
- Der Kühlmittelzusatz, G12++ darf nur mit den Kühlmittelzusätzen G12+ und G12 vermischt werden.