Für den Fall, dass die herkömmliche Bremsbetätigung ausgefallen oder blockiert ist.
Um Ihr Fahrzeug im Notfall mit der Parkbremse abzubremsen, ziehen Sie am Taster
und halten Sie ihn gezogen.
Sobald Sie den Taster
loslassen oder mehr Gas geben, wird der Bremsvorgang abgebrochen.
Wenn ab einer Geschwindigkeit von etwa 8 km/h der Taster
gezogen und gehalten wird, wird die Notbremsfunktion ausgelöst. Dabei wird das Fahrzeug durch die Aktivierung der Bremsenhydraulik über alle vier Räder abgebremst. Die Bremsleistung ist ähnlich wie bei einer Vollbremsung! ACHTUNG!
Damit die Notbremsfunktion nicht versehentlich ausgelöst wird, ertönt beim Ziehen des Tasters
ein akustisches Warnsignal (Summer). Sobald der Taster
losgelassen oder mehr Gas gegeben wird, wird die Notbremsung abgebrochen.
Die Notbremsfunktion sollten Sie nur im Notfall, wenn die Fußbremse ausgefallen oder das Fußbremspedal blockiert ist, auslösen. Bei einer Notbremsung mit der Parkbremse wird Ihr Fahrzeug ähnlich wie bei einer Vollbremsung abgebremst. Die physikalisch vorgegebenen Grenzen können auch durch das ESP und seine integrierten Komponenten (ABS, ASR, EDS) nicht außer Kraft gesetzt werden. In Kurven und bei schlechten Straßen- oder Witterungsverhältnissen kann eine Vollbremsung dazu führen, dass das Fahrzeug ausbricht oder ins Schleudern gerät - Unfallgefahr!