|
Gilt für: Fahrzeuge mit Glühlampen
Eine Glühlampe darf nur durch eine Glühlampe gleicher Ausführung ersetzt werden. Die Bezeichnung steht auf dem Glaskolben/Lampensockel.
Beschrieben ist immer der Glühlampenwechsel der linken Heckleuchte. Der Glühlampenwechsel ist an der rechten Heckleuchte sinngemäß durchzuführen.
Die folgenden Glühlampen können selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) | Ausführung |
-1- Brems-/Schlusslicht | W21W |
-2- Blinklicht | WY16W |
-3- Schlusslicht | W16W |
-4- Rückfahrlicht | H6W |
(3-Türer/Sportback: ) -5- Nebelschlusslicht | W21W |
(Limousine/Cabriolet: ) -5- Nebelschlusslicht | H21W |