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Gilt für: Fahrzeuge mit Glühlampen
Eine Glühlampe darf nur durch eine Glühlampe gleicher Ausführung ersetzt werden. Die Bezeichnung steht auf dem Glaskolben/Lampensockel.
Beschrieben ist immer der Glühlampenwechsel der linken Heckleuchte. Der Glühlampenwechsel ist an der rechten Heckleuchte sinngemäß durchzuführen.
Die folgenden Glühlampen können selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V)
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Ausführung
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-1- Brems-/Schlusslicht
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W21W
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-2- Blinklicht
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WY16W
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-3- Schlusslicht
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W16W
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-4- Rückfahrlicht
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H6W
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(3-Türer/Sportback: )
-5- Nebelschlusslicht |
W21W
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(Limousine/Cabriolet: )
-5- Nebelschlusslicht |
H21W/div>
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