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- Abb. 1 Halogen-System Heckleuchte: Glühlampen im Seitenteil und in der Gepäckraumklappe
- Abb. 2 Xenon- / LED-System Heckleuchte: Glühlampen im Seitenteil und in der Gepäckraumklappe
Eine Glühlampe darf nur durch eine Glühlampe gleicher Ausführung ersetzt werden. Die Bezeichnung steht auf dem Lampensockel.
Beschrieben ist immer der Glühlampenwechsel der linken Heckleuchte. Der Glühlampenwechsel ist an der rechten Heckleuchte sinngemäß durchzuführen.
Halogen-System Heckleuchten
Bei Fahrzeugen mit Halogen-System Heckleuchten Abb. 1 können folgende Glühlampen selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) |
Ausführung |
---|---|
-1- Brems-/Schlusslicht
(Seitenteil) |
W 21 W |
-2- Blinklicht hinten
(Seitenteil) |
PY21 W |
-3- Rückfahrlicht
(Gepäckraumklappe) |
H 6 W |
-4- Schlusslicht
(Gepäckraumklappe) |
W 16 W |
-5- Schluss-/Nebelschlusslicht
(Gepäckraumklappe) |
W 21 W |
Xenon-/LED-System Heckleuchten*
Bei Fahrzeugen mit Xenon- und LED-System Heckleuchten Abb. 2 können die folgenden Glühlampen selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) |
Ausführung |
---|---|
-6- Rückfahrlicht
(Seitenteil) |
H 6 W |
-7- Nebelschlusslicht
(Seitenteil) |
H 21 W |
Die übrigen Lampen sind LEDs und damit wartungsfrei.