|
- Abb. 1 Halogen-Scheinwerfer: Übersicht linke Fahrzeugseite
- Abb. 2 Xenon-Scheinwerfer: Übersicht linke Fahrzeugseite
Eine Glühlampe darf nur durch eine Glühlampe gleicher Ausführung ersetzt werden. Die Bezeichnung steht auf dem Lampensockel.
Beschrieben ist immer der Glühlampenwechsel des linken Scheinwerfers. Der Glühlampenwechsel ist am rechten Scheinwerfer sinngemäß durchzuführen.
Halogen-Scheinwerfer
Bei Fahrzeugen mit Halogen-Scheinwerfern Abb. 1 können folgende Glühlampen gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) |
Ausführung |
---|---|
-1- Blinklicht |
PWY 24 W |
-2- Standlicht |
W 5 W |
-3- Fernlicht/Tagfahrlicht |
55/15 W
(H15 LL) |
-4- Abblendlicht (Longlife) |
55 W (H7 LL) |
-5- Nebelscheinwerfer1) |
55 W (H11) |
Xenon-Scheinwerfer*
Bei Fahrzeugen mit Xenon-Scheinwerfern Abb. 2 können folgende Glühlampen selbst gewechselt werden:
Glühlampe (12 V) |
Ausführung |
---|---|
-6- Blinklicht |
PWY 24 W |
-7- Abbiegelicht* (Longlife) |
55 W (H7LL) |
-8- Nebelscheinwerfer1) |
55 W (H11) |
LED-Scheinwerfer*
Bei Fahrzeugen mit LED-Scheinwerfern können keine Glühlampen gewechselt werden.
1) Bei einigen Modellausführungen weicht das Aussehen des Nebelscheinwerfers von der Abbildung ab.