Bedienungsanleitung
Audi A1 version des jahres 2010
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 Audi A1   Betriebshinweise   Räder und Reifen  Räder
Neue Reifen und Räder müssen sorgfältig ausgewählt werden.
Verwenden Sie an allen 4 Rädern nur Reifen gleicher Bauart, Größe (Abrollumfang) und möglichst gleicher Profilausführung.
Ersetzen Sie Reifen möglichst nicht einzeln, sondern mindestens achsweise.
Verwenden Sie niemals Reifen, deren effektive Größe die Abmessungen der von uns freigegebenen Reifenfabrikate überschreitet.
Informieren Sie sich vor dem Kauf neuer Reifen oder Felgen bei Ihrem Audi Betrieb, wenn Sie Ihr Audi A1 mit anderen als der werkseitig montierten Reifen-/Felgenkombination ausrüsten wollen.
Reifen und Felgen (Scheibenräder) sind wichtige Konstruktionselemente. Die von Audi freigegebenen Reifen und Felgen sind genau auf den zugehörigen Wagentyp abgestimmt und tragen damit wesentlich zu einer guten Straßenlage und sicheren Fahreigenschaften bei ACHTUNG!.
Die Größen der für Ihr Audi A1 zu verwendenden Räder/Reifen-Kombinationen finden Sie in Ihren Audi A1begleitpapieren (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder COC-Papier1)). Die Audi A1begleitpapiere sind länderabhängig.
Die Kenntnis der Reifendaten erleichtert die richtige Wahl. Auf den Reifenflanken finden Sie z. B. die folgende Beschriftung:
215/45 R 16 90 V
Dies bedeutet im einzelnen:
215
Reifenbreite in mm
45
Höhen-/Breitenverhältnis in %
R
Kennbuchstabe für Radial
16
Felgendurchmesser in Zoll
90
Tragfähigkeits-Kennzahl
V
Geschwindigkeits-Kennbuchstabe
Das Herstellungsdatum ist ebenfalls auf der Reifenflanke angegeben (eventuell nur auf der Radinnenseite):
DOT ... 2210 ...
bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 22. Woche im Jahr 2010 hergestellt wurde.
Beachten Sie aber, dass trotz gleicher Größenangaben auf Reifen, wie z. B. Nenngröße 215/45 R 16 90 V, die tatsächlichen Abmaße der verschiedenen Reifentypen von diesen Nennwerten abweichen oder sich die Reifenkonturen erheblich unterscheiden können. Bei einer Ersatzbeschaffung müssen Sie deshalb sicherstellen, dass die tatsächlichen Abmessungen der Reifen nicht größer sind als die Abmessungen der von uns freigegebenen Reifenfabrikate.
Wenn Sie sich nicht daran halten, besteht die Gefahr, dass der konstruktiv vorgesehene Freigang der Laufräder beeinträchtigt wird. Durch Reibkontakt können Reifen, Teile des Fahrwerks und der Karosserie sowie Leitungen unter Umständen beschädigt werden, so dass die Fahrsicherheit schwerwiegend beeinträchtigt werden kann ACHTUNG!. Außerdem kann bei der maximal zulässigen Nenngröße die Zulassung Ihres Audi A1s erlöschen.
Bei Reifen mit einer Freigabe von Audi ist sicher, dass deren tatsächlichen Abmessungen zu Ihrem Audi A1 passen. Sofern Sie auf einen anderen Reifentyp zurückgreifen möchten, müssen Sie sich durch den Verkäufer der Reifen eine Bescheinigung des Reifenherstellers geben lassen, aus der hervorgeht, dass dieser Reifentyp für Ihr Audi A1 geeignet ist. Bewahren Sie die Bescheinigung gut auf.
Bei Fragen dazu, welche Reifen auf Ihrem Audi A1 unbedenklich sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Audi Betrieb.
Wir empfehlen Ihnen, alle Arbeiten an den Reifen oder Rädern in einem Fachbetrieb durchführen zu lassen. Dieser ist mit den erforderlichen Spezialwerkzeugen und Ersatzteilen ausgerüstet, hat die nötigen Fachkenntnisse und ist auf die Entsorgung der Altreifen eingestellt.
ACHTUNG!
  • Stellen Sie unbedingt sicher, dass die von Ihnen gewählten Reifen den notwendigen Freigang haben. Ersatzreifen dürfen nicht ausschließlich nach der Nenngröße ausgewählt werden, da sie sich fabrikatsabhängig trotz gleicher Nenngröße gravierend unterscheiden können. Fehlender Freigang kann die Reifen oder das Audi A1 beschädigen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen - Unfallgefahr! Außerdem kann die vorhandene Zulassung Ihres Audi A1s zum öffentlichen Straßenverkehr ihre Gültigkeit verlieren.
  • Verwenden Sie nur im Notfall und nur mit entsprechend vorsichtiger Fahrweise Reifen, die älter als 6 Jahre sind.
  • Nur Audi A1e, die werkseitig mit Notlaufreifen ausgestattet wurden, dürfen mit diesen betrieben werden. Das Audi A1 muss über ein entsprechend ausgelegtes Fahrwerk und über ein werkseitig verbautes Reifendruck-Kontrollsystem verfügen, das einen Reifendruckverlust anzeigt. Ein unzulässiger Einsatz von Notlaufreifen kann zu Schäden an Ihrem Audi A1 bzw. unter Umständen zu Unfällen führen. Vergewissern Sie sich bitte bei einem Audi- bzw. Fachbetrieb, ob Ihr Audi A1 mit Notlaufreifen ausgestattet werden darf. Beim Einsatz von Notlaufreifen müssen alle vier Räder damit ausgestattet werden. Eine Mischverbauung ist unzulässig!
  • Wenn Sie nachträglich Radblenden montieren (lassen), achten Sie bitte darauf, dass eine ausreichende Luftzufuhr zur Kühlung der Bremsanlage gewährleistet bleibt.
Umwelthinweis
Altreifen müssen vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Hinweis
  • Speziell auf Ihren Audi abgestimmt sind Reifen mit der Kennzeichnung „AO“ bzw. „RO“. Wir empfehlen Ihnen, nur diese Reifen zu verwenden, da sie bei sachgerechter Nutzung höchsten Standards und Fahreigenschaften genügen. Ihr Audi Betrieb bzw. Fachhandel informiert Sie gern.
  • Verwenden Sie keine gebrauchten Reifen, deren „Vorleben“ Ihnen nicht bekannt ist.
  • Aus technischen Gründen können Sie normalerweise die Felgen anderer Audi A1e nicht verwenden. Dies gilt unter Umständen sogar für Felgen des gleichen Audi A1typs.
1) COC = certificate of conformity

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